Das Ursprungszeugnis ist ein außenwirtschaftsrechtlicher Ursprungsnachweis, welcher im Zusammenhang mit Ausfuhrgeschäften in bestimmten Zielländern gefordert wird. Es wird EU-einheitlich in Form einer öffentlichen Urkunde durch die IHK ausgestellt
Durch das Ursprungszeugnis wird das Ursprungsland von Waren nachgewiesen. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs erforderlich für die Kontrolle der Warenströme, die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen, die Überwachung von Importbeschränkungen oder zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen.

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