Hierunter versteht man einen vertraglichen Anspruch auf Einräumung eines Rechtes an einem Grundstück ,wie z.B. eine Grundschuld, der durch Vormerkung im Grundbuch eingetragen wird. , Hiermit werden Verfügungen des bisherigen Rechtsinhabers unwirksam, falls sie das Recht des neuen Berechtigten beeinträchtigen. Auch kann durch Vormerkung der Rang eines Rechts gegenüber anderen eingetragenen Rechten gesichert werden.

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