Werklieferungsvertrag
Bei einem Werklieferungsvertrag verpflichtet sich der beauftragte Unternehmer, ein Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Material herzustellen. Auf einen derartigen Vertrag findet bei vertretbaren Sachen vor allem das Kaufvertragsrecht Anwendung, bei unvertretbaren Sachen vor allem das Werkvertragsrecht.