Ein Akkreditiv dieser Art , das in der Praxis selten vorkommt, kann vom eröffnenden Kreditinstitut jederzeit und ohne vorherige Nachricht an den Begünstigten geändert oder annulliert werden. Das eröffnende Institut hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Remboursierungspflicht gegenüber einem anderen Kreditinstitut, das sie in die Akkreditivabwicklung eingeschaltet hat.

Zurück