Wenn ein Schuldner einer Forderung gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erhebt, wird die Rechtmäßigkeit der Forderung von einem Gericht geklärt. Dies muß vom Schuldner oder Gläubiger bei Gericht beantragt werden. Es erfolgt dann der Übergang in das streitige Verfahren.

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