Ganz egal, auf welchem Weg säumige Kunden angesprochen werden, die E-Mail ist mit großem Abstand der bevorzugte Kommunikationskanal im gesamten Mahnverfahren. Und das gilt sogar, wenn vom Spätzahler gar keine E-Mail-Adresse vorliegt und er im ersten Schritt nur per Brief angesprochen werden kann.
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