Forderungsbeitreibung in der EU ohne Kostenrisiko

Oft werden Exportgeschäfte nicht getätigt, weil Exporteure ein hohes Risiko sehen, einen Ausgleich ihrer Rechnungen zu erhalten. Kommen Exportgeschäfte jedoch zustande und bleibt der Schuldner dann aber die Zahlung zunächst einmal schuldig, scheuen sich viele Exporteure davor, die Beitreibung der Forderung mit juristischen Mitteln zu versuchen. Unkenntnis des jeweiligen Rechtssystems, fehlende Kontakte zu den benötigten Experten und die Vermutung eines hohen Kostenrisikos führen dann häufig dazu, dass berechtigte Forderungen abgeschrieben werden.

Daher ist es auch für deutsche Exporteure sehr wichtig zu wissen, dass die außergerichtliche und auch die gerichtliche Beitreibung von Forderungen innerhalb der EU und auch bei Kunden in anderen Ländern Europas nur selten ein wirkliches Kostenrisiko darstellt. Sogar dann, wenn Gläubiger ihre Forderungen gegen Schuldner in der EU bereits abgeschrieben haben, besteht durch Nutzung des Leistungsangebots der Rhine-Bridge UG noch die Möglichkeit, völlig risikofrei, einen nennenswerten Teil des Forderungsbetrages zu realisieren.

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