Forderungsbeitreibung in der Schweiz

Vollstreckungen (Betreibungen) in der Schweiz / Zwangsvollstreckung Schweiz
(von Dr. Marcel Faßbender)
Aufgrund unserer gleichzeitigen Präsenz in der Schweiz übernehmen wir für Sie alle Tätigkeiten, die im Rahmen von Vollstreckungen (Betreibungen) deutscher Titel in der (Deutsch-) Schweiz notwendig sind. (Zwangsvollstreckung Schweiz)
Das amtliche Betreibungsverfahren
Wer ein deutsches Urteil erstritten hat, das einen in der Schweiz ansässigen Schuldner ausweist, hat sich mit der Frage der Vollstreckung in der Schweiz zu beschäftigen. Auch wenn bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, muss in der Schweiz das dortige sog. Betreibungsverfahren durchlaufen werden, das sich in zwei Abschnitte untergliedert:
- der Zahlungsaufforderung mit der Möglichkeit des Schuldners, die Betreibung mit einem Widerspruch (genannt „Rechtsvorschlag“) zu blockieren
- und dem Pfändungsverfahren ansich.
Die Vollstreckung selbst, in der Schweiz Betreibung genannt, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).