INCOTERMS 2020

Die Incoterms (International Condition Terms) regeln die Lieferbedingungen im In -und Ausland.

Insbesondere der Gefahrenübergang der transportierten Güter sowie auch die Zahlung der Fracht sind mit diesen geregelt.

EXW (Ex Works) ab Werk

Diese Klausel ist für den Lieferanten die einfachste und komfortabelste Lösung. Hier muss sich der Kunde um die Lieferdurchführung seiner Ware selbst kümmern und diese auch zahlen. Der Gefahrenübergang sollte separat vereinbart werden. Risikoarm ist es, wenn dieser ebenfalls im Werk ist.

 FCA (Free Carrier) Frei Frachtführer

Diese Klausel geht ein wenig weiter als EXW, da der Übergang von Gefahren und Kosten bei der Übergabe an den ersten Frachtführer erfolgt. Hier ist die Lieferung anders als bei FOB (Free on Bord) vor der Verladung abgeschlossen. Es besteht allerdings die Möglichkeit den Frachtführer durch den Lieferanten anzuweisen, ein Bordkonnossement auszustellen und zwar nach der Verladung. Dieses wird dem Käufer dann durch den Lieferanten ausgehändigt.

 CPT (Carriage Paid To) Frachtfrei

Der Lieferant hat sämtliche Transportkosten zum Bestimmungsort sowie die Verzollung zu übernehmen. Der Gefahrenübergang erfolgt beim ersten Frachtführer.

CIP (Carriage and Insurance Paid to) Frachtfrei versichert

Siehe CPT mit dem Unterschied, dass der Lieferant auch für die Transportversicherung aufkommt.

DAP (Delivered at Place) Geliefert benannter Ort

Der Lieferant trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort (unabgeladen), die Einfuhrzollabfertigung und sämtliche dazugehörende Abgaben trägt der Kunde.

Der Gefahrenübergang ist gleich Lieferort. Lieferort und Bestimmungsort müssen nicht identisch sein und sollten daher jeweils explizit vereinbart werden.

DPU (neu) (Delivered at Place unloaded)

Diesel Klausel ersetzt die Klausel DAT der INCOTERMS 2010 , da diese nicht praxisgerecht war. Der Lieferant muss die Ware nicht nur verladebereit am Bestimmungsort halten, sondern (und das ist neu) die Verladung auch organisieren. Er muss sich also sicher sein, dass er diese Klausel auch erfüllen kann. Will der Lieferant dies vermeiden, muss er unbedingt die Klausel DAP anwenden!

DDP (Delivered Duty Paid) Geliefert verzollt

Der Lieferant übernimmt neben den Transportkosten auch die Kosten der Einfuhr. Der Gefahrenübergang ist am Lieferort.

Die bisher aufgezählten Klauseln der INCOTERMS sind für alle Arten des Transports vorgesehen.

Nun folgen die Klauseln die ausschließlich für die Schifffahrt gelten. Hier hat es keine Änderung im Vergleich zu den INCOTERMS 2010 gegeben, daher werden die Klauseln nur kurz benannt.

  • FAS (Free Alongside Ship) Frei Längsseite Schiff
  • FOB (Free on Board) Frei an Bord
  • CFR (Cost and Freight) Kosten und Fracht
  • CIF (Cost Insurance Freight) Kosten Versicherung und Fracht

Mehr dazu finden Sie hier.

Allgemein gilt zu sagen, dass es sich bei den INCOTERMS nicht um Gesetze oder Vorschriften handelt, sondern im Prinzip um Hilfestellungen bzw. Verfahrensvereinbarungen, damit der internationale Handel einfacher und geregelter abläuft. Da diese Klauseln weltweit bekannt sind und auch verwendet werden, ist der Handel einfacher und jeder Teilnehmer weiß worauf er sich im jeweiligen Fall einlässt. Verträge können so einfacher geschlossen werden.

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