Aufgepasst!
von Rudolf Müller
Verjährung zum 31.12.2025
Alle Jahre wieder, pünktlich zum Jahresende, beschäftigen sich gerade Unternehmer mit der Verjährung: Welche Ansprüche drohen zu verjähren – und wie lässt sich das noch verhindern? Typischerweise verjähren mit Ablauf des 31. Dezember 2025 Ansprüche, die in 2022 entstanden sind (Regelverjährung). Wer Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht hat, sollte deshalb offene Posten zeitnah prüfen und rechtzeitig Maßnahmen planen. Dieser atrigaRATGEBER hilft bei der Einordnung, beim Handeln und zeigt drei besonders relevante Punkte auf, bei denen es heißt: Aufgepasst!