SCHUFA: Wann besteht ein Löschanspruch?
von Rudolf Müller
Das Schleswig-Holsteinische OLG hat entschieden, dass die SCHUFA die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen - eine Datenverwendung ist dann auch für die Berechnung eines Score-Werts rechtswidrig. [gt][gt]mehr