Protracted Default (Nichtzahlungstatbestand)
"Protracted Default" oder – auf Deutsch – der "Nichtzahlungstatbestand" ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen, genauer: der Kreditversicherung. Bei vertraglicher Vereinbarung des Protracted Default tritt der Versicherungsfall nicht erst bei Insolvenz, also Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ein, sondern schon bei Zahlungsverzug.
Ein Beispiel: Das Unternehmen Schneider GmbH hat eine Kreditversicherung beim Kreditversicherer Securo. Der Kunde Herrmann der Schneider GmbH gerät in Zahlungsverzug. Wenn nun ein Protracted Default vereinbart wurde, muss die Schneider GmbH nicht erst auf die Insolvenz von Herrmann "warten", sondern erhält schon zu einem früheren Zeitpunkt die mit Securo vereinbarte Entschädigung.
Die Entschädigung zugunsten des Versicherungsnehmers (hier: Schneider GmbH) ist i. d. R. an die Einhaltung bestimmter Schritte gebunden. Meist erhält der Versicherungsnehmer eine Entschädigung dann, wenn seine einredefreie Lieferantenforderung nach einer vereinbarten Zeit immer noch nicht beglichen wurde – beispielsweise sechs Monate nach Fälligkeit – und er innerhalb einer vereinbarten Frist qualifizierte Inkassomaßnahmen (z.B. durch ein Inkassobüro oder durch den Kreditversicherer selbst) zur Beitreibung der Forderung veranlasst hat. Dem Versicherungsnehmer wird dann der tatsächliche Außenstand (evtl. abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts) ausgezahlt. Durch die Zahlung an den Versicherungsnehmer geht die Forderung offiziell an den Kreditversicherer über und der Kreditversicherer wird Gläubiger des Schuldners (hier: Herrmann).
Die international angewandte Klausel "protracted default" wird je nach Versicherer, Land oder Produkt unterschiedlich geregelt.