Standby-Akkreditiv (Standby Letter of Credit)
Diese Form des Akkreditivs ähnelt der abstrakten Zahlungsverpflichtung einer Garantie. Dem Begünstigten wird für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt, ein Zahlungsanspruch eingeräumt. Dieser wird realisiert gegen Vorlage einer Sichttratte und schriftlichen Erklärung, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Gesichert werden hiermit in der Praxis die Rückzahlung von Krediten, die Erfüllung von Werkverträgen und die Begleichung von Rechnungen aus Warenlieferungen.