Aktuelles
Neuigkeiten zum Thema Software

Inkasso heißt Verantwortung

Forderungsmanager helfen gemeinsam | atriga nutzt innovative Technologie für konkrete Hilfsangebote

Der BDIU hat jetzt 5.000 Euro an das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe überwiesen, Präsidentin Kirsten Ped ruft die rund 550 Verbandsmitglieder auf, sich an der Aktion zu beteiligen. Zudem haben viele Inkassounternehmen angekündigt, die Mahnprozesse in den Flutgebieten auszusetzen. Wie, das erläutert atriga hier.

Besseres Fraud- und Risk-Management für Händler

Payment-Anbieter Pay4one nutzt White-Label Plattform von SHS Viveon

Pay4One bietet seinen Händlerkunden im Rahmen der Zusammenarbeit die SHS Viveon Plattform für Betrugsprävention und Risikomanagement an und erweitert sein bestehendes Portfolio um wertvolle Services. „Mit dieser zusätzlichen Lösung kann Pay4One seinen Kunden drei wesentliche Vorteile anbieten: Fraud-Prävention, ...

Wie transparente KI die Prozesse im Forderungsmanagement verbessert (1/2)

Gespräch mit Prof. Dr. Florian Artinger

Unser erster Kunde war 2015, im Jahr unserer Gründung, ein Start-up im Forderungsmanagement. Wir haben uns damals mit der Fragestellung beschäftigt, wie die Interaktion mit Schuldnern funktioniert und wie Machine Learning konkret dabei helfen kann, diese zu verbessern. Das war ein sehr gutes Beispiel dafür, wie man ...

Hoist Finance und FICO gewinnen Auszeichnung

Auszeichnung für digitales Programm im Forderungsmanagement in Deutschland und UK

Europäischer Käufer von Konsumentenkrediten verbessert das Forderungsmanagement für Bankkunden und schafft Einsparungen mithilfe der FICO®-Plattform und Beratung; Die FICO-Plattform nutzt Vorhersagemodelle und Scores, um ein kundenfreundliches Erlebnis zu bieten und Kreditnehmern bei der Forderungsrückzahlung zu helfen

Forderungsabtretung und Durchsetzung von Gläubigerrechten als Inkassodienstleistung nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

BGH bestätigt: Sammel-Inkasso im Fall Air-Berlin ist zulässig

Inkassounternehmen sind im Rahmen ihrer Inkassolizenz berechtigt, Einzelforderungen von Gläubigern gegen Provision gebündelt vor Gericht einzuklagen und durchzusetzen. Das Monopol der Anwaltschaft ("RDG") wird dadurch jedenfalls nicht verletzt. Das hat der BGH heute im Fall Air Berlin bestätigt.