Aktuelles
Neuigkeiten zum Thema Software

BFM mit neuem Auftritt

Zukunftsfinanzierung auf den Punkt gebracht

Der BFM Bundesverband Factoring für den Mittelstand e.V. präsentiert sich mit einem frischen Erscheinungsbild. Die Website wurde neu aufgesetzt, das Logo überarbeitet und ein Claim entwickelt: „Zukunftsfinanzierung auf den Punkt gebracht“, so der Anspruch. „Als Interessenvertretung und Kommunikationsforum ist der BFM die erste Adresse für mittelständische Factoring-Gesellschaften.

> mehr

Deutschlands Exportmärkte brechen ein

Branchen weltweit unter Druck

Deutsche Exporteure fast aller Branchen müssen sich auf deutlich geringere Ausfuhren einstellen. Das betrifft nicht nur den Industriebereich, sondern auch die Konsumgüterbranche. Die entstehenden Liquiditätsengpässe könnten in der zweiten Jahreshälfte eine erhebliche Zunahme der Unternehmensinsolvenzen bewirken, ...

> mehr

COVID-19 Auswirkungen verlangen neue Strategien im Forderungsmanagement

Werden aufgrund von COVID-19 in Schuldennot geratene Kreditnehmer strategisch korrekt behandelt, sichert das dauerhaft ihr Vertrauen.

Kreditgeber müssen unverzüglich handeln und eine datengetriebene Strategie ausarbeiten, um zu erkennen, wer aufgrund von COVID-19 seine Kredite nicht bedienen kann.

Unternehmen, die im Forderungsmanagement tätig sind, müssen ihre Datenstrategie an COVID-19 Auswirkungen anzupassen.

> vollständige Pressemitteilung

INSOLVENZEN IN DEUTSCHLAND

Konjunktur bricht ein – Sondereffekte bei den Insolvenzen

Auch für das Insolvenzgeschehen in den ersten sechs Monaten blieb die Corona-Krise nicht ohne Folgen. Allerdings anders als erwartet: Die Insolvenzzahlen entwickelten sich zunächst weiter deutlich rückläufig. Bei den Unternehmen führte insbesondere die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Herbst zu diesem Effekt.

> vollständige Analyse

BGH Urteil - definitiv kein Aprilscherz!!!

"A-bis-Z-Garantie" von Amazon bindet Händler nicht gegenüber Endverbrauchern

Ein Kunde hatte einen Kaminofen für 1.300 € über einen Drittverkäufer bei Amazon Marketplace erworben. D Wegen angeblicher Mängel nahm der Käufer die "A-bis-Z-Garantie" von Amazon in Anspruch. Der Verkäufer nahm seinen Kunden auf erneute Zahlung der 1.300 € für den Ofen in Anspruch - mit Erfolg, wie der BGH am 1. April 2020 (Az. VIII ZR 18/19) entschied.

> mehr