Insolvenzanfechtung in Europa

Risiko der Insolvenzanfechtung im Export in Europa

Das in Deutschland bestehende Risiko, dass Zahlungen, die von zahlungsunfähigen Schuldnern an ihre Lieferanten geleistet wurden, von Insolvenzverwaltern zurück gefordert werden können (wegen einer tatsächlichen oder vermeintlichen Gläubigerbenachteiligung), hat für teils heftige Diskussionen in den zurückliegenden Jahren gesorgt. Bezogen auf die Bemühungen, die daraus zum Teil resultierenden, existenziellen Risiken abzuwenden oder zuminderst zu mildern, hält die Diskussion immer noch an.

Erstaunlicher Weise ist diese Problematik im Kontext der Exporttätigkeit der deutschen Wirtschaft bislang aber noch nicht intensiver in Erscheinung getreten. Dabei gibt es in Europa teils sehr ähnliche rechtliche Regelungen. Unser Nachbarland Österreich hat zum Beispiel genauso wie Deutschland eine Anfechtungsperiode von 10 Jahren, während Ungarn nur 5 Jahre und Russland gar nur 3 Jahre Anfechtung kennt. In Ländern wie England, Island oder Luxemburg ist keine Periode definiert. Zahlungen können durch Insolvenzverwalter daher angefochten werden können, egal wie lange sie zurück liegen. In anderen Ländern gibt es wieder andere Regelungen.

Eine ausführliche Behandlung der Thematik finden Sie unter www.eurocollect.net in einer Abhandlung der Kanzlei Voller Rechtsanwälte Partnergesellschaft, Frankfurt (www.vollerlaw.com, www.eurocollectnet.com, office@vollerlaw.com)

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